
FAQ - XPlanung

Was ist XPlanung und warum ist es wichtig?
Mit dem Standard XPlanung wird die digitale Verarbeitung von Bauleitplänen bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, Planungsdaten strukturiert, maschinenlesbar und interoperabel bereitzustellen – für eine moderne, transparente und effiziente Stadt- und Raumplanung.
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um XPlanung, den praktischen Nutzen und die Umsetzung in der kommunalen Planungspraxis.
Raumbezogene Daten nehmen eine immer bedeutendere Rolle im digitalen Wandel ein. Um diese besser nutzen zu können, bedarf es standardisierter Datenformate. XPlanung ist ein solcher Datenstandard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten/Informationen, der als eine einheitliche Sprache im Planungsbereich die Inhalte von räumlichen Planwerken der Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben strukturell abbildet. Über das XPlanGML-Dateiformat wird, unabhängig von der jeweiligen Software, der einfache und verlustfreie, produkt- und plattformunabhängig Austausch von räumlichen Fachplänen und unterschiedlichen Planungsebenen zwischen den Akteuren ermöglicht.
XPlanung ist keine Softwareanwendung.
XPlanung ersetzt oder ändert keine gesetzlichen Vorschriften wie z.B. das Baugesetzbuch oder die Planzeichenverordnung.
XPlanung ersetzt kein rechtsverbindliches Plandokument.
XPlanung gehört zu den XÖV Standards, dem textbasierten Datenformat XML in der öffentlichen Verwaltung. Durch einen XÖV Standard wird beispielsweise geregelt, wie Kommunikationspartner ihre Daten austauschen können. Dies umfasst unter anderem die Definition von Struktur und Semantik der zu übermittelnden Daten.
Im Bereich der XÖV Standards gibt es Kommunikationsstandards und Planungsstandards.
Der teilvektorielle Standard wird auch als Minimalstandard bezeichnet.
Beim teilvektoriellen (Minimal-) Standard sind die zugehörigen Metadaten (z.B. Plan-bezeichnung, Rechtstand, etc.) zu erfassen. Zusätzlich ist vektoriell der räumliche Geltungsbereich eines Planwerks in den Standard aufzunehmen. Die weiteren Informationen sowie der eigentliche Planinhalt werden nur durch georeferenzierte, digitale Rasterdaten abgebildet. Optional können einzelne raumbezogene Planelemente zusätzlich noch vektoriell repräsentiert werden.
Bei vollvektoriellen Planwerken werden die Metadaten sowie alle raumbezogenen Planinhalte als geografische Vektordaten (Referenz) erfasst bzw. raumbezogene Informationen diesen zugeordnet. Damit werden alle Geometrien und Daten mit Raumbezug XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden referenziert.
Im teilvektoriellen (Minimal-) Standard werden nur die Basisinformationen (Metadaten) sowie der räumliche Geltungsbereich XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden als Rasterdaten bzw. PDF referenziert, also hinterlegt.
Im vollvektoriellen Standard werden Basisinformationen sowie Geometrien und Daten mit Raumbezug XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden referenziert.
Der XPlanung Standard bietet vielfältige Potenziale. Planungsverfahren können zukünftig transparenter und der Informationsfluss verlustfrei gestaltet, der Austausch zwischen beteiligten Akteuren vereinfacht, Personal entlastet und Prozesse beschleunigt werden. Der Standard bietet einen großen Mehrwert für die Verwaltung, die Fachstellen und die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Umsetzung der Onlinezugangsgesetz (OZG) Leistungen wird ihm eine tragende Rolle zukommen. Eine stufenweise Einführung in Bayern gewährleistet, dass der Mehrwert allen betroffenen Stellen, sowohl im ländlichen Raum, wie auch in den Ballungsräumen zugängig gemacht wird und ermöglicht ein angepasstes Vorgehen auf Seiten der Planungsträger.
Nach Beschluss des IT- Planungsrates sollen bis zum 8. Februar 2023 die IT-Verfahren, die in den Prozessen nach dem BauGB, der Landschaftsplanung und der Landes- und Regionalplanung genutzt werden, zur Verarbeitung des Minimalstandards ertüchtigt werden.
Dies kann durch die Vergabe an Externe erfolgen, bei der die Erstellung der Planungsleitung im XPlanung Standard vereinbart wird.
Durch die Ertüchtigung der IT-Struktur, bspw. durch Nutzung einer entsprechenden Anwendung zum Erstellen oder Transformieren der Planwerke, kann gewährleistet werden, dass die Daten XPlanung-konform gelesen oder bereitgestellt werden können.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Kommunen Planwerke selbst XPlanung-konform, digital bzw. teil- oder vollvektoriell zu erstellen. Bei Nutzung des Standards gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Detaillierungstiefe, es genügt die Bereitstellung von Planinformationen im Minimalstandard.
Der XPlanung Standard bietet vielfältige Potenziale, wie Planungsprozesse zukünftig effizienter gestaltet und ggf. beschleunigt werden können. Die Ausgangssituationen vor Ort sind dabei ebenso vielfältig. Wie die Anwendung des Standards im Rahmen der kommunalen Planungshoheit oder des kommunalen Handelns genutzt wird hängt entscheidend von der Ausgangssituation und den örtlichen Zielvorstellungen ab. Deshalb empfehlen wir die Schulung „Digitale Planung Bayern“ der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) zu besuchen. Mit diesem Angebot werden der rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen der digitalen Planung dargestellt und darauf aufbauend Entwicklungsstrategien erarbeitet.
Die ersten Fragestellungen, die von kommunaler Seite beantwortet werden sollten, lauten:
In welchem Standard soll gearbeitet werden (teil- vs. vollvektoriell)?
Wird die Leistung der Planerstellung extern vergeben und welcher Standard soll dabei eingefordert werden? (Für die Einholung entsprechender Angebote wird eine Mustervorgabe durch das StMB zu Verfügung gestellt, siehe auch nächste Frage.)
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „XPlanung“, wurde ein breites Angebot von Unterstützungen erarbeitet.
Mit der Internetseite www.digitale.planung.bayern.de gibt es eine zentrale Informationsplattform. Hier werden wesentliche Publikationen und Hinweise zu weiterführenden Informationen (bspw. Verlinkung zu Fachforen) bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich für den Newsletter einzutragen und in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Über die Internetseite sind auch die „Mustervorgaben zur XPlanung-konformen Erstellung von Bauleitplänen“ und FAQs veröffentlicht. Diese dienen den Kommunen als mögliche Hilfestellung bei der Ausschreibung von Leistungen zur Erstellung von Bauleitplänen.
Des Weiteren gibt es die mit der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) aufgebauten Schulung. (siehe auch Antwort auf folgende Frage)
Mit dem „Fachforum-Digitale Planung Bayern“ wurde eine digitale Veranstaltungsreihe entwickelt, über die neue Entwicklungen und Praxiserfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt werden.
Anhand von Modellprojekten werden die technischen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung des Standards erprobt. Ergebnisse sollen den bayerischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet das StMB an Möglichkeiten, wie die kommunale Seite auch technisch bei der Anwendung des Standards unterstützt werden kann.
Bei darüber hinausreichenden Fragen gibt es mit der Email-Adresse xplanung@stmb.bayern.de einen zentralen Kontakt für Fragen und Informationen rund um das Thema der Standardisierung und Digitalisierung im Planungsbereich.
Für die kommunale Ebene wurde das Schulungsprogramm „Digitale Planung Bayern“ gemeinsam mit der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) ins Leben gerufen. Weitere Informationen und aktuelle Angebote sind abrufbar unter www.bvs.de/fortbildung/seminare
Planungs- und Ingenieurbüros können sich bzgl. Schulungen an Ihre jeweilige Kammer wenden.
Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung eine XPlanGML Datei zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss des IT-Planungsrat (IT-PLR) zielt jedoch darauf ab, dass der Austausch in einem Planungsverfahren teil-, bzw. vollvektoriell und standardisiert umgesetzt wird.
Mit den Anwendungsfällen, die in der Anlage des IT-PLR Beschlusses beschrieben werden, muss der Standard beim Austausch und der Bereitstellung von teil-/ vollvektoriellen Informationen XPlanung-konform erfolgen. Auch das Einfordern zur effizienten Prüfung in einem Fachverfahren durch einen Externen bzw. durch die Kommune von einem Externen wird mit der Fallschilderung umfasst. Die Bedarfsbeschreibung hat jedoch einen eher erläuternden Charakter. Die Wirkung im Rahmen des Vollzuges ist fraglich.
Es empfiehlt sich, gemäß Beschluss des IT-PLR zu den einzelnen Verfahrensschritten die Daten in dem Standard vorzuhalten, sollten diese eingefordert werden. Mit der angesprochenen Portallösung (siehe Frage zuvor) ist die Möglichkeit vorgesehen auch bei Beteiligungsverfahren den Standard zu nutzen. Insbesondere mit Bekanntmachung ist es zielführend die Planungsinformationen XPlanung-konform über ein Planungsportal zur Verfügung zu stellen.
Mit der Email Adresse xplanung@stmb.bayern.de gibt es einen zentralen Kontakt für Fragen und Informationen rund um das Thema der Standardisierung und Digitalisierung im Planungsbereich.
Im Forum XPlanung https://forum-xplanung.de/ können Arbeitsgrundlagen zur Entwicklung von Ausschreibungstexten abgerufen werden.
Eine erste Arbeitshilfe für die Vergabe von Planungsleistungen sind außerdem die auf dieser Seite veröffentlichten „Mustervorgaben“. Aktuell werden zusätzliche Informationen erarbeitet, die im Laufe des Jahres ebenfalls auf der Seite „Digitale Planung Bayern“ zur Verfügung gestellt werden.
Ein Planwerk kann in diesem Standard durch die jeweilige GIS oder CAD Software erstellt werden. Etablierte Softwarehersteller binden diese Funktion als Update oder Upgrade in ihre Produkte ein. Bei manchen Produkten ist für die Nutzung der Funktionen eine sogenannte „Fachschale“ notwendig.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Transformation von Planwerken in den Austauschstandard. Insbesondere um Daten in den Minimalstandard zu überführen kann es sinnvoll sein auf eine Transformationsanwendung zurückzugreifen.
Mit dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“, zu erreichen unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/, steht bereits ein Portal zur Verfügung mit dem Bauleitpläne rechtskonform zugängig gemacht werden können.
Im Rahmen der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird an der Weiterentwicklung der bestehenden Möglichkeiten gearbeitet. Ziel ist es, zukünftig Planwerke und Beteiligungsprozesse über ein zentrales Portal einstellen, bzw. umsetzen zu können. Dabei wird insbesondere dem Minimalstandard eine tragende Rolle zukommen.
Es gibt weiterhin rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Volldigitalisierung der Verfahren derzeit noch nicht unterstützen. Es wird jedoch auf Bundes- und Landesebene daran gearbeitet diese Hürden abzubauen und es künftig, je nach Anforderungen, zu ermöglichen auf das Papierformat zu verzichten.
Es gibt keine rechtliche Vorgabe Planwerke teil-/oder vollvektoriell zu erstellen. Das PDF- Format kann weiterhin genutzt werden. In der Übergangsphase und insbesondere mit Blick auf den Rechtsrahmen (z.B. Schriftformerfordernis), wird es ggf. auch noch weiterhin erforderlich sein, Informationen im PDF-Format zur Verfügung zu stellen.
Ziel ist es, zukünftig das digitale Verfahren zum Regelverfahren der Bauleitplanung zu machen. Der möglichen Ende-zu-Ende Digitalisierung stehen momentan jedoch noch rechtliche Hürden entgegen. So ist die Ausfertigung eines Bebauungsplanes weiterhin an ein Schrifterfordernis geknüpft. Auf Bundesebene wird derzeit diskutiert, wie das Schrifterfordernis ggf. ersetzt werden und das Verfahren volldigitalisiert werden kann.
Es gibt keine rechtliche Vorgabe das bestehende Planrecht, bzw. bestehende Planwerke in den Standard zu überführen.
FAQ DiPlanung

Digitale Bauleitplanung mit der Plattform DiPlanung – Antworten auf häufige Fragen
Mit der Plattform DiPlanung wird die Durchführung von Bauleitplanverfahren digital, transparent und effizient gestaltet. Sie unterstützt Kommunen und Träger öffentlicher Belange dabei, ihre Aufgaben rechtssicher und ohne Medienbrüche umzusetzen – von der Steuerung der Verfahren bis zur Beteiligung und Veröffentlichung.
In diesem FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Einsatz von DiPlanung, die technischen Grundlagen und den Einstieg in die digitale Planungspraxis.
DiPlanung ist eine zentrale digitale Plattform für die Durchführung von Plan- und Beteiligungsverfahren in Bayern. Sie ermöglicht einen medienbruchfreien, transparenten und rechtssicheren Ablauf
Hintergrund ist die Weiterentwicklung des rechtlichen und fachlichen Rahmens zur Digitalisierung der Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) – insbesondere durch die Novelle 2023 sowie durch die Einführung des Standards XPlanung und des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurde das OZG-Umsetzungsprojekt „Bürgerbeteiligung und Information“ und damit die Plattform DiPlanung in Bayern eingeführt.
Die Plattform DiPlanung bietet bayerischen Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit drei Komponenten zur Nutzung an:
DiPlanung richtet sich an Städte, Gemeinden und Planungsbüros die Planverfahren durchführen. Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger können über DiPlan Beteiligung Stellungnahmen abgeben. Das DiPlan Portal an Planungsverfahren teilnehmen und eingebunden werden.
Der erste Schritt ist die Registrierung Ihrer Kommune auf der DiPlans-Plattform. Dafür benötigen Sie ein Mein Unternehmenskonto (MUK) samt ELSTER-Zertifikat. Da die Beantragung dieses Zertifikats etwas Zeit in Anspruch nehmen kann – sowohl für Ihre Kommune als auch für die Träger öffentlicher Belange – planen Sie bitte ausreichend Vorlauf ein.
Das MUK dient als Authentifizierung auf der DiPlan Plattform und stellt sicher, dass nur berechtigte Mitarbeitende Verfahren durchführen bzw. Stellungnahmen abgeben können. Privatpersonen können ihre Stellungnahmen auch ohne Authentifizierung abgeben.
Weitere Informationen zum Einsatz des MUK finden Sie in unseren Hilfestellungen.
Das Cockpit Basis ist die zentrale Steuerungs- und Verwaltungsoberfläche für Verfahrensverantwortliche. Hier werden neue Verfahren angelegt, Beteiligungen vorbereitet und der Planungsprozess koordiniert.
Das Cockpit Basis bietet folgenden Funktionen:
- Anlegen und Bearbeiten von Verfahren
- Verwaltung der Beteiligten
- Festlegung von Fristen
- Upload und managen von Planunterlagen
- Upload und managen von Verfahrensdokumenten
- Händische Übergabe der Verfahren an Beteiligung und Portal
In der Regel wird es von Mitarbeitenden der Städte und Gemeinden oder von Planungsbüros genutzt, die ein Verfahren initiieren und verwalten. In Zukunft wird es auch möglich sein, Planungsbüros in die Arbeitsabläufe zu integrieren.
DiPlan Beteiligung ist der digitale Raum für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, von Behörden und der Bürgerinnen und Bürger. Die Beteiligten erhalten hier zentral Zugriff auf alle relevanten Planunterlagen und können Stellungnahmen abgeben. Außerdem stehen ihnen Mehrwerte wie Kartendienste, Zeichen- und Messwerkzeuge zur Verfügung.
Die Beteiligung erfolgt digital über einen gesicherten Zugang. Beteiligte können in DiPlan Beteiligung:
- Planungsdokumente einsehen
- Geodienste nutzen
- Fristen einsehen
- Stellungnahmen schriftlich oder grafisch abgeben
- Anhänge hochladen
Jede verfahrensdurchführende Behörde kann TöBs, die bereits registriert sind innerhalb der Plattform erreichen und ihnen eine Nachricht zum Verfahrensbeginn zukommen lassen. Natürlich können auch Behörden, die noch nicht auf der Plattform registriert sind weiterhin per E-Mail und einem Link zum Verfahren erreicht werden. Der Link zum Verfahren kann zusätzlich über die Website der Gemeinde veröffentlicht werden.
Ja, Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen weiterhin anonym abgeben oder sich selbst dazu entscheiden die Kontakten für Rückmeldungen anzugeben.
Behörden und Träger öffentlicher Belange nutzen mein Unternehmenskonto zur Verifizierung.
Das DiPlan Portal ist eine Komponente der Plattform. Hier werden Verfahren zur öffentlichen Auslegung bereitgestellt und der Zugang zu rechtswirksamen und rechtskräftigen Planwerken ermöglicht.
Bürgerinnen und Bürger können im DiPlan Portal Informationen zum Verfahren sowie Planunterlagen und Planungsdokumente einsehen sofern diese bereitgestellt werden.
Für die Nutzung von DiPlanung benötigen Sie:
- Ein ELSTER-Organisationszertifikat für die Authentifizierung
- Einen internetfähigen PC oder Laptop
- Einen Browser mit aktuellem Stand
Zusätzliche Software ist für die direkte Verfahrensdurchführung nicht notwendig.
Die Anmeldung erfolgt über ein sicheres Login-Verfahren mittels ELSTER-Organisationszertifikat. Für Schulungs- oder Testzwecke stehen separate Testzertifikate zur Verfügung.
Ja, es stehen umfangreiche Schulungsangebote, Videos und Handreichungen zur Verfügung. Alle Materialien finden Sie im Bereich Downloads und Schulungen auf unserer Website.

Noch Fragen offen?
Wir hoffen, dass Ihnen dieses FAQ einen hilfreichen Überblick geben konnte. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben oder Sie individuelle Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an die zentrale Anlaufstelle für XPlanung beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Sie erreichen uns unter:
xplanung@stmb.bayern.de