Digitale Bauleitplanung mit der DiPlanungs-Plattform

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Gestalten Sie die Bauleitplanung aktiv mit der DiPlanungs-Plattform!
Mit ihr haben Verfahrensträger die Möglichkeit, Bauleitplanungen künftig vollständig digital zu vermitteln. Die Plattform unterstützt eine effiziente Steuerung der Verfahren und ermöglicht die digitale Durchführung von Beteiligungsverfahren. Beteiligte können ihre Stellungnahmen und Rückmeldungen online abgeben – komfortabel und zeitsparend.

Die technische Grundlage für diese neue Form der Zusammenarbeit bilden standardisierte Plan-Dateien im XPlanungsstandard, die eine einheitliche und reibungslose Kommunikation sicherstellen.

Was ist die DiPlanungs-Plattform?

Der rechtliche sowie fachliche Rahmen zur Digitalisierung der Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) hat sich – insbesondere durch die BauGB-Novelle 2023 sowie durch die Einführung des Standards XPlanung und das Onlinezugangsgesetz (OZG) – erheblich erweitert. Dadurch wurden neue digitale Werkzeuge möglich.

Die DiPlanungs-Plattform ist ein zentrales digitales Angebot zur Unterstützung und Modernisierung von Stadt- und Raumplanungsprozessen. Sie erleichtert es:

  • Verfahren effizient zu steuern,
  • digitale Beteiligungsprozesse durchzuführen und
  • unterschiedliche Akteure in die Planung einzubinden.

Als zentrale Anlaufstelle ermöglicht die Plattform nicht nur den Austausch zwischen Kommunen, Fachbehörden und Öffentlichkeit, sondern auch die rechtssichere Kommunikation und Ablage von Planunterlagen. Ein wesentliches Merkmal ist dabei die Nutzung des XPlanungsstandards – eines strukturierten, maschinenlesbaren Datenformats, das die Zusammenarbeit erleichtert und digitale Planungsverfahren nahtlos unterstützt.

Bestandteile der DiPlanungs Plattform in Bayern

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Mit dem OZG-Umsetzungsprojekt „Bürgerbeteiligung und Information“ wurde die DiPlanungs-Plattform in Bayern eingeführt. Sie besteht aus drei zentralen Komponenten, die den Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen:

  • DiPlan Portal – ermöglicht den Zugang zu rechtswirksamen und rechtskräftigen Planwerken
  • DiPlan Beteiligung – dient der digitalen Durchführung von Beteiligungsprozessen
  • DiPlan Cockpit – verbindet beide Komponenten und unterstützt die digitale Verfahrenssteuerung

Vorteile – Das bringt DiPlanung für alle Beteiligten

Die Plattform bietet vielfältige Vorteile für die digitale Planungspraxis:

  • Effizientere Verfahren: Digitale Tools beschleunigen und vereinfachen den Ablauf.
  • Zentrale Dokumentenverwaltung: Alle Planunterlagen sind gebündelt an einem Ort abrufbar.
  • Digitale Beteiligung: Stellungnahmen können bequem online eingereicht werden.
  • Unabhängigkeit von Öffnungszeiten: Die Einsichtnahme und Beteiligung ist rund um die Uhr möglich.
  • Nahtlose Zusammenarbeit: Behörden, Planungsbüros und Verfahrensträger arbeiten reibungslos zusammen.
  • Transparenz: Alle Prozessschritte sind dokumentiert und nachvollziehbar.
  • Standardisierte Datenformate: XPlanung sorgt für klare Kommunikation.
  • Eine Plattform für alles: Es sind keine separaten Accounts oder Portale mehr notwendig.
  • Einbindung von Geodaten: WMS-Dienste können direkt in Planungen integriert werden.
  • Datenweitergabe: Exportfunktionen ermöglichen die Übertragung in andere Systeme, z. B. Ratsinformationssysteme

Hier die kompakte Infografik herunterladen:

Vorteile Grafik V2

Einblick in die Plattform – Funktionen und Benutzerführung

Werfen Sie einen ersten Blick auf die DiPlanungs-Plattform: In unserer Galerie erhalten Sie einen anschaulichen Überblick über die wichtigsten Funktionen, das nutzerfreundliche Design und die zentrale Struktur, die eine intuitive und effiziente Planung unterstützt.

Erleben Sie, wie digitale Planung in Bayern funktioniert – praxisnah, verständlich und zukunftssicher.

Rechtlicher Hintergrund – DiPlanung als zentrales Landesportal

Zukünftig soll die Plattform DiPlanung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5, § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 BauGB als zentrales Landesportal genutzt werden – für:

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit,
  • die Einbindung von Behörden und
  • die Veröffentlichung von rechtswirksamen und rechtskräftigen Planwerken.

Der durch das OZG und die BauGB-Novelle geschaffene Rechtsrahmen verpflichtet die Akteure dazu, ihre Verfahren digital abzuwickeln. Mit § 4a Abs. 6 BauGB wurde zudem die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Freistaat Bayern und seine Kommunen diese Anforderungen erfüllen können.

Nächste Schritte – Der Einführungsprozess in Bayern

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Zu Beginn der Anbindungsphase und in Vorbereitung auf den Rollout der Plattform wurden vier Arbeitsgruppen gegründet, die Anforderungen und Optimierungen erarbeitet haben:

  • Arbeitsgruppe 1: Kleine Städte und Gemeinden
  • Arbeitsgruppe 2: Träger öffentlicher Belange und Landratsämter
  • Arbeitsgruppe 3: Großstädte
  • Arbeitsgruppe 4: Geodaten und Geofachdaten

Ein herzliches Dankeschön gilt allen Beteiligten.

Im Rahmen einer „Generalprobe“ wird die Plattform derzeit von bayerischen Anwenderinnen und Anwendern erprobt. Die ersten Verfahren verliefen erfolgversprechend. Nach erfolgreicher Testphase wird der bayernweite Rollout durch eine offizielle Bekanntmachung gestartet – begleitet von Informationsveranstaltungen in allen Regierungsbezirken.