Landesförderung XPlanBonus Bayern des Freistaats Bayern
Die Landesförderung XPlanBonus Bayern des Freistaats unterstützt die bayerischen Gemeinden bei der Neuaufstellung oder Transformation von Planwerken in den vollvektoriellen Datenstandard XPlanung, der als einheitliches Datenformat einen effizienten und verlustfreien Austausch von Informationen und Planunterlagen bietet. Dies bildet die Grundlage für den Betrieb der Plattform DiPlanung für die einfache, sichere und effiziente Steuerung von Planungs- und Beteiligungsprozessen.
Die Antragstellung ist auf der hierfür eingerichteten Antragsplattform vom 07. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 möglich, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Bayern, die je einen Antrag auf Förderung stellen und bewilligt bekommen können. Dieser kann aus der Transformation und / oder Neuaufstellung von mehreren Planwerken bestehen.
Hinweis zur Aktualisierung des Förderrahmens vom 11.09.2025
Im Zuge der rechtlichen Weiterentwicklung der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) wurde die Förderung „XPlanBonus Bayern - Landesförderung für digitale Planwerke“ aktualisiert und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Die BayHO wurde mit dem 3. Modernisierungsgesetz am 25. Juli 2025 beschlossen, um Verwaltungsvereinfachungen zu ermöglichen und die Effizienz bei der Mittelverwendung zu steigern.
Diese Anpassungen bringen für die Antragsteller des Förderprogramms XPlanBonus klare Vorteile: So müssen Verwendungsnachweise nach Art. 44a BayHO nicht mehr regelmäßig eingereicht werden, sondern es reicht die Anforderung der Auszahlung der Fördergelder mittels Zahlungsanforderung. Lediglich bei mindestens 10 % der geförderten Gemeinden werden Nachweise (z. B. Rechnung und Zahlungsnachweis) für eine weitere Prüfung nachgefordert, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und die Projektumsetzung erleichtert.
In diesem Zuge wurde der „Förderrahmen“ sowie der „Leitfaden zur Antragstellung“ überarbeitet. Diese aktualisierten Dokumente spiegeln die neuen Vorgaben wider und bieten eine klare Orientierung für die Antragstellung und die Prüfung der Mittelverwendung.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass bereits eingereichte Anträge weiterhin zügig bearbeitet werden und keine Überarbeitung im Hinblick auf die Änderungen der BayHO notwendig ist.
Abschließend möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Förderzweck die Erstellung einer vollvektoriellen XPlan-Datei ist. Dieser Zweck muss auch im Antrag klar beschrieben werden. Das Angebot des Planungsbüros muss die zusätzlich anfallenden Kosten für die Neuaufstellung oder Änderung von Planwerken sowie die Datentransformation von Bestandsplänen in den vollvektoriellen Standard XPlanung explizit ausweisen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Förderung vollvektorieller Pläne - Was sind die Unterschiede zwischen teil- und vollvektoriellen Planwerken und welche Mehrwerte bietet der vollvektorielle Standard?
Die Datenstrukturen räumlicher Planwerke lassen sich grob in vier Kategorien einteilen: Basisinformationen, Plan-Darstellungen, textliche Unterlagen und ergänzende Rasterdarstellungen. Zwei grundlegende Ansätze zur Umsetzung des Standards haben sich etabliert:
- Teilvektorieller (Minimal-)Standard: Nur die Basisinformationen (Metadaten) werden XPlan-konform erstellt; die übrigen Daten werden als Rasterdaten oder PDF referenziert.
- Vollvektorielle Umsetzung: Alle raumbezogenen Geometrien und inhaltlichen Informationen werden XPlan-konform strukturiert und referenziert.

